Pressemitteilung der ZIF zum 25.11.2014 -Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen


2013 starben 138 Frauen in Deutschland durch die Hand ihres (Ex-)Partners.
Nach einer kürzlich veröffentlichen Studie (James Fearon/Anke Höffler 2014) sterben durch Männergewalt gegen Frauen mit Abstand die meisten Menschen weltweit.
In Deutschland stieg lt. Polizeilicher Kriminalstatistik innerhalb eines Jahres die Zahl der Frauen, die von ihrem (Ex-)Partner getötet wurden, von 106 (2012) auf 138 (2013) –ohne dass die zuständigen Behörden sich in irgendeiner Weise alarmiert zeigten.
Auch die im März 2014 veröffentlichte Studie der Europäischen Menschenrechtsagentur (FRA) zeigte ein erschreckend hohes Ausmaß von Gewalt gegen Frauen auch in Deutschland auf.
35% der Frauen in Deutschland haben nach dieser Studie seit dem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erfahren –meist durch den eigenen Partner (22%). Hierzu der FRA-Direktor Morten Kjaerum: „Die Ergebnisse dieser Erhebung können und dürfen nicht ignoriert werden...Körperliche, sexuelle und psychische Gewalt gegen Frauen ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung, die in allen EU -Mitgliedsstaaten anzutreffen ist. Das enorme Ausmaß des Problems verdeutlicht, dass Gewalt gegen Frauen nicht nur einige wenige Frauen betrifft, sondern sich tagtäglich auf die gesamte Gesellschaft auswirkt...Die Zeit ist reif, eine breit angelegte Strategie zur wirksamen Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf den Weg zu bringen. “Zu einer breit angelegten Strategie zur wirksamen Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gehört, dass alle von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder schnellen, kostenlosen, unbürokratischen und bedarfsgerechten Zugang zu Schutz und Unterstützung (Empowerment)haben müssen. In Deutschland ist dieser Zugang allerdings stark eingeschränkt und die rd. 350 Frauenhäuser können ihren Schutzauftrag nur unzureichend erfüllen. Frauen, die Schutz und Unterstützung in einem Frauenhaus suchen, müssen mehrere Hürden überwinden:
Mangel an freien Plätzen: In den Großstädten und Ballungsgebieten, aber auch in ländlichen Gebieten gibt es zu wenig Frauenhausplätze und Deutschland erfüllt nicht annähernd die von der Task Force des Europarates empfohlene Quote von 1 Frauenhausplatz auf 7.500 Einwohner/-innen (Gesamtbevölkerung). Danach fehlen in Deutschland rd. 4.000 Frauenhausplätze. Als Folge davon übersteigt die Zahl der Frauen, die wegen Platzmangels nicht aufgenommen werden können, die Zahl der in den Frauenhäusern aufgenommenen Frauen (2013: 18.000). Laut einer Abfrage unter autonomen Frauenhäusern wurden in einer Stichprobe von 76 Frauenhäusern im Jahr 2013 5.400 Frauen mit 5000 Kindern aufgenommen – 7.800 Frauen mit rd. 7.000 Kindern konnten in diesen 76 Frauenhäusern nicht aufgenommen werden, weil sie keine freien Plätze hatten. Gerade in den Großstädten und Ballungsgebieten sind die Zahlen besonders alarmierend. Dort konnten 2013 zwischen 100 Frauen und 680 Frauen pro Frauenhaus wegen Überfüllung nicht aufgenommen werden. Teilweise war über Tage in manchen Bundesländern kein einziger freier Frauenhausplatz verfügbar. Die Empfehlung der zuständigen Behörden, die gewaltbetroffenen Frauen sollten mit ihren Kindern in andere Bundesländer ausweichen, geht an der Realität der Frauen vorbei. Für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bedeutet dies, dass sie unzumutbare Strecken bis zum nächsten erreichbaren Frauenhaus-in das sie eigentlich nicht wollen- zurücklegen müssen. So wird der Weg aus der Gewalt nicht erleichtert, sondern erschwert. Die meisten Frauen entscheiden sich dazu, bei dem gewalttätigen Partner auszuharren, lassen sich auf „Wartelisten“ setzen und hoffen, dass sie und ihre Kinder die Zeit bis zur Verfügbarkeit eines freien Frauenhausplatzes heil überstehen.
Fehlende Barrierefreiheit: 90% der Frauenhäuser in Deutschland sind nicht oder nur sehr eingeschränkt zugänglich für Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, obwohl diese im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt noch weit mehr von Gewalt betroffen sind.
Mangelhafte räumliche und personelle Ausstattung: Frauen mit besonderem räumlichen Bedarf oder mit erhöhtem Unterstützungsbedarf können in den allermeisten Frauenhäusern auf Grund der räumlichen und personellen Gegebenheiten dort nicht aufgenommen werden.
Finanzierungshürden: Die Einzelfallfinanzierung von Frauenhäusern über SGB II und SGB XII – erschwert den Zugang zu Schutz und Unterstützung massiv: Durch die Tagessatzfinanzierung wird Gewalt gegen Frauen individualisiert und die betroffene Frau wird zur „Problemträgerin“ gemacht, die für die Kosten ihres Schutzes selbst aufkommen soll –ein Skandal! Seit es Frauenhäuser in Deutschland gibt (1976), ist ihre Finanzierung unsicher und ungeregelt. Keine Bundesregierung hatte bisher den politischen Willen, dies zu ändern. Mehrere Bestandsaufnahmen wurden schon erstellt und alle erforderlichen Fakten sind bekannt. Dennoch wird die Zuständigkeit weiterhin zwischen Bund, Ländern und Kommunen hin-und hergeschoben, wie auch ein „nicht-öffentliches Fachgespräch“ am 10.11.2014 im Familienausschuss des Dt. Bundestages wieder einmal bestätigte. Frauenhäuser sind naturgemäß überregionale Einrichtungen. Gewaltbetroffene Frauen suchen mit ihren Kindern dort Schutz, wo sie sich sicher fühlen und wo sie sich vorstellen können, für sich und ihre Kinder eine Lebensperspektive ohne Gewalt zu entwickeln. Nur über eine bundeseinheitliche Regelung zur institutionellen Finanzierung der Frauenhäuser können diese ihrem Schutzauftrag über Stadt und Landesgrenzen hinweg ohne Einschränkung frei von z.B. Zuständigkeits-oder Finanzstreitigkeiten gerecht werden.
Baldige Ratifizierung der sog. „Istanbul-Konvention“
Deutschland braucht darüber hinaus eine umfassende Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, so wie sie die sog. „Istanbul-Konvention“ des Europarates vorsieht. Dazu gehört auch, dass die Sicherheit von Frauen und Kindern absoluten Vorrang haben muss in familienrechtlichen Verfahren zum Sorge-und Umgangsrecht. Auch hier bedarf es dringend einer bundesgesetzlichen Verbesserung.





geschrieben am Freitag, 28. November 2014

Vorführung des Films "Festung" in der Frauenberatungsstelle


Im Rahmen der Veranstaltungen zum internationalen Gedenktag "Nein zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen" zeigen wir am 25.11.2014 um 19 Uhr in Zusammenarbeit mit der Frauenberatungsstelle Osnabrück den Film "FESTUNG".
Aus der Perspektive der 13-jährigen Johanna erzählt der Film von der Problematik der Gewalt gegen die Mutter und den Auswirkungen, die diese Gewalt auf die psychische und soziale Entwicklung der Kinder hat.
Johanna hat gelernt zu schweigen und so scheitert jede Hilfe von außen an Johannas Angst, ihre Familie zu verlieren. Die Gewalterfahrung und auch das Gefühl der Scham und Demütigung haben dazu geführt, dass die Familie sich verschließt und in der Titel gebenden "FESTUNG" lebt.
Ein intensiver Film, der die Gewalt spüren lässt, ohne sie direkt zu zeigen.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen an die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses zu stellen.
Anmeldeschluss: 24.11.2014
Kosten: 5 Euro
Ort: Frauenberatungsstelle, Spindelstr. 41, 49074 Osnabrück
geschrieben am Montag, 10. November 2014

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